#stadtgewaechs: klimafreundlich unterwegs dank JobRad

veröffentlicht am 6. August 2021 | Kategorie: Nachhaltigkeit

JobRad, Dienstrad

Eine klassische Win-win-Situation: der Arbeitgeber least ein Dienstrad, der Arbeitnehmer darf es beruflich und privat nutzen und nach 36 Monaten Laufzeit ist in aller Regel eine Übernahme möglich. Und das zu einem Vorteil von bis zu 40 Prozent gegenüber einem regulären Kauf beim Händler. Ein attraktiver Anreiz für den Umstieg auf das klimafreundliche Fahrrad – mit oder ohne E-Antrieb. Hier profitieren alle: vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber über den Händler bis zur Umwelt.

Möglich ist das nun für Mitarbeitende der Stadtsparkasse Augsburg und Sparkassen deutschlandweit durch eine Vereinbarung des Fahrradleasing-Tarifvertrags, den der Kommunale Arbeitgeberverband am 14.04.2021 öffentlich gemacht hat. Hier wurde die tarifvertragliche Voraussetzung geschaffen, dass Sparkassen ihren Beschäftigten Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung aus laufendem Entgelt für die private und berufliche Nutzung anbieten können.

Bis zu 40 Prozent günstiger

Wer also vom Arbeitgeber ein Rad über den Partner JobRad leasen lässt, bezahlt die Leasingraten mittels Entgeltumwandlung steuerfrei vom Bruttolohn. Je nach Steuerklasse, Wohnort und anderen steuerrelevanten Faktoren kann sich die Ersparnis auf diese Weise auf bis zu 40 Prozent summieren. Nach Ablauf der 36 Monate kann das Rad zu 18% des ursprünglichen Kaufpreises übernommen werden.

Geldwerter Vorteil bis 2030 bei nur 0,25 %

Im Oktober beschloss der Bund das Klimaschutzprogramm 2030, mit dem CO²-Emissionen in Deutschland deutlich gesenkt werden sollen. Darunter fallen auch Förderungen wie das Dienstrad. So wurde Ende 2019 die 0,25 %-Regelung für E-Autos auf alle Pedelecs und Fahrräder ausgeweitet  – vom Klapprad übers Mountainbike bis zum Lastenrad. Konkret bedeutet das, dass der geldwerte Vorteil eines Dienstrads nicht, wie bei anderen Vergünstigungen wie beispielsweise konventionellen Dienstwägen üblich, bei einem Prozent des Listenpreises angesetzt wird, sondern bei lediglich 0,25 Prozent. Zugleich wurde die ursprünglich auf 2021 befristete Förderung bis 2030 verlängert, was Planungssicherheit für Angestellte und Arbeitgeber garantiert.

 

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