KFZ-Versicherung: Das sollten Sie beachten

eingestellt von Sandra Schneider am 18. November 2021 | Kategorie: Finanzen & Service

Der Winter naht, die Straßen werden glatt. Das Wichtigste in dieser Jahreszeit ist das richtige Schuhwerk. Nicht nur für uns – sondern auch für das Auto. Was ist aber, wenn trotz der richtigen Bereifung ein Autounfall passiert? Wer kommt für den Schaden auf? Wer zahlt den Schaden an dem eigenen Auto? Diese Fragen möchten wir Ihnen beantworten.

Was ist eine KFZ-Versicherung?

Geben Sie diese Frage bei Google ein, bekommen Sie unzählige Angebote. Tipps und Hinweise zu den Kriterien einer passenden Versicherung erhalten Sie jedoch oftmals nicht. Deshalb möchten wir dies für Sie in Kürze zusammenfassen.

Egal ob Auto, Motorrad oder Mofa/Moped. Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter sind gesetzlich verpflichtet, für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Mindestdeckungssumme ist hierbei gesetzlich geregelt. Eine Anmeldung des Fahrzeugs ohne diese Mindestabdeckung ist nicht möglich. Hier sprechen wir von der sogenannte KFZ-Haftpflichtversicherung. Mit dieser Absicherung sind Schäden abgedeckt, die einem Dritten zugefügt werden. Aber was ist mit dem eigenen Auto?

© DSV

Für Schäden an dem eigenen Auto haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten. Absicherung in Teilkasko oder Vollkasko. Bei der Teilkaskoversicherung sind u. a. folgende Leistungen abgedeckt:

  • Diebstahl
  • Brand/Explosion
  • Glasbruch und –reparatur
  • Kurzschlusschäden
  • Tierbiss

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen:

  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Entsorgungskosten bei Totalschaden

Bei einer Vollkaskoabsicherung sind die Leistungen der Teilkasko inbegriffen sowie zusätzlich noch:

  • Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall
  • Vandalismus
  • Neupreisentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden (bis 24 Monate)
  • und mehr…

Für welche Absicherungen Sie sich entscheiden, hängt natürlich von Ihnen ab. Bei einem Neuwagen ist eine Vollkasko empfehlenswert.

Sie haben sich für Ihr Traumauto entschieden und wissen, welche Absicherung für die geeignet ist? Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich wie das Nummernschild an Ihr Auto kommt und ab wann der Versicherungsschutz greift?

Für die An- und Ummeldung Ihres Autos benötigen Sie die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB). Ohne diese Nummer ist eine An- und Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle nicht möglich. Die eVB Nummer wird an eine zentrale Datenbank übermittelt. Sie enthält die wichtigsten Angaben zu Ihrem Fahrzeug und zu Ihnen als Versicherungsnehmerin oder -nehmer. Automatisch erhalten Sie dadurch vorläufigen Versicherungsschutz.


Achtung: Damit haben Sie nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass Sie sich anschließend mit Ihrer Sparkassenberaterin oder Ihrem Sparkassenberater in Verbindung setzen und die von Ihnen gewählte Absicherung beantragen.


Was ist eine SF-Klasse?

Bei der Auftragsannahme werden Sie dann nach einer der Schadensfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gefragt. Diese gibt Auskunft über Ihre unfall- und schadenfreien Jahre. Anhand der SF-Klasse wird der Beitrag der KFZ-Versicherung ermittelt. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitrag. Die Schadensfreiheitsklasse beginnt bei 0 und endet bei 50. Als Fahranfängerin oder -anfänger beginnen Sie automatisch mit der SF-Klasse 0, 1 oder 2. Bei einer unfall- und schadenfreien Fahrt, erhöht sich die SF-Klasse jedes Jahr um eine Stufe.

Es gibt auch Möglichkeiten, als Fahranfänger in einer höheren SF-Klasse zu beginnen. Hierzu werden Sie gerne bei Ihrer Sparkasse informiert.

Ach und übrigens: Sollten Sie über einen Versicherungswechsel nachdenken, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater über die aktuell geltenden Angebote der Versicherungskammer Bayern zu KFZ-Versicherungen informieren. Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.