Teilnahmebedinungen KNAX-Herbstferienkisten-Challenge

veröffentlicht am 27. August 2021 | Kategorie: Allgemein

Teilnahmebedinungen KNAX-Herbstferienkisten-Challenge

Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an der KNAX-Herbstferienkisten-Challenge der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme an der Challenge erkennen die Teilnehmer*innen ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme ist vom 18.10.2021 bis 14.11.2021 um 18:00 Uhr möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmer*innen gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
  • Teilnahmeberechtigt sind Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Stadt Augsburg und/oder im Altlandkreis Friedberg).
  • So können Sie teilnehmen: Schicken Sie ein Bild der gebastelten Vogelfutterstation Ihres Kindes mit Erwähnung des Vornamens Ihres Kindes an socialmedia@sska.de. Die ersten 75 eingesendeten Bilder werden mit jeweils 2 Eintritts-Karten für den Augsburger Zoo (gültig bis 31.12.2021) prämiert. Jedes Kind kann nur einmal an der Aktion teilnehmen.

2. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe

2.1 Gewinn

  • Die Gewinnenden erhalten kostenfrei jeweils zwei Eintritts-Karten für den Augsburger Zoo (gültig bis 31.12.2021). Diese müssen in der Hauptstelle der Stadtsparkasse Augsburg, in der Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg abgeholt werden. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

2.2 Gewinnbenachrichtigung

  • Die Gewinnenden werden binnen einem Tag nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse über E-Mail benachrichtigt. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von drei Werktagen nach Benachrichtigung.

2.3 Gewinnübergabe

  • Die Gewinnübergabe wird einseitig durch die Sparkasse bestimmt und den Gewinnenden gesondert bekannt gegeben.

3. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

  • Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmer*innen einem zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht haben bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 sind, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.

4. Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin

  • Durch die Teilnahme an der Challenge stimmen die Teilnehmer*innen zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns die Namen der Gewinnenden für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden, die Gewinnübergabe per Text, Bild und/oder Video dokumentieren und öffentlich berichten. Das Dokumentationsmaterial darf zudem archiviert werden.
  • Zudem darf die Sparkasse das Bild der gebastelten Vogelfutterstation für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden und die Gewinnenden in diesem Zuge namentlich erwähnen.

5. Datenschutz und Einwilligung der Teilnehmer*innen

  • Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über die Challenge zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
  • Darüber hinaus willigen die Teilnehmer*innen ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen der Challenge unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
  • Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmer*innen deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinns).
  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass ihnen die Nutzungsrechte an dem geposteten Bild sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung sämtlicher auf dem Bild abgebildeter Personen vorliegt. Auf Aufforderung der Sparkasse weisen die Teilnehmer*innen dies nach. Die Gewinnenden räumen bereits jetzt die Nutzungsrechte an dem Bild unwiderruflich der Sparkasse ein.

6. Rechtsweg

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.