Teilnahmebedingungen Kindergarten-Gewinnspiel

veröffentlicht am 27. August 2021 | Kategorie: Allgemein

Teilnahmebedingungen Kindergarten-Gewinnspiel

Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am Kindergarten-Gewinnspiel der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer*innen ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme ist vom 11.10.2021 bis 14.11.2021 um 18:00 Uhr möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmer*innen gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
  • Teilnahmeberechtigt sind die Kindergärten im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Stadt Augsburg und/oder im Altlandkreis Friedberg), welche im KNAXIADE-Jahr 2020/2021 an der KNAXIADE teilgenommen haben.
  • So können Sie teilnehmen: Schicken Sie ein Foto der Vogelfutterstationen, welche Sie mit Ihren Kindergartenkindern gebastelt haben, mit Erwähnung des Namens des Kindergartens an socialmedia@sska.de. Unter allen Kindergärten, die ein Foto der fertigen Vogelfutterstationen eingereicht haben, wird ein 100 € Dehner-Gutschein verlost. Alle Kindergärten, welche den Hauptpreis nicht gewonnen haben, können als Dankeschön für die Teilnahme eine von 30 Sparkassen-Plüsch-Mäusen gewinnen. Hierbei entscheidet ebenfalls das Los. Jeder Kindergarten kann nur einmal an der Aktion teilnehmen.

2. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe

2.1 Gewinn

  • Der gewinnende Kindergarten erhält kostenfrei einen 100 € Dehner-Gutschein. Zusätzlich erhalten 30 weitere gewinnende Kindergärten kostenfrei jeweils eine Sparkassen-Plüsch-Maus. Die Gewinne müssen in der Hauptstelle der Stadtsparkasse Augsburg, in der Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg abgeholt werden. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

2.2 Gewinnbenachrichtigung

  • Die Gewinnenden werden binnen einem Tag nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse über E-Mail benachrichtigt. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von drei Werktagen nach Benachrichtigung.

2.3 Gewinnübergabe

  • Die Gewinnübergabe wird einseitig durch die Sparkasse bestimmt und den Gewinnenden gesondert bekannt gegeben.

3. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

  • Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmer*innen einem zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht haben bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 sind, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.

4. Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin

  • Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmer*innen zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns die Namen der Gewinnenden für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden, die Gewinnübergabe per Text, Bild und/oder Video dokumentieren und öffentlich berichten. Das Dokumentationsmaterial darf zudem archiviert werden.
  • Zudem darf die Sparkasse das Bild der gebastelten Vogelfutterstationen für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden und die Gewinnenden in diesem Zuge namentlich erwähnen.

5. Datenschutz und Einwilligung der Teilnehmer*innen

  • Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über das Gewinnspiel zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
  • Darüber hinaus willigen die Teilnehmer*innen ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
  • Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmer*innen deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinns).
  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass ihnen die Nutzungsrechte an dem geposteten Bild sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung sämtlicher auf dem Bild abgebildeter Personen vorliegt. Auf Aufforderung der Sparkasse weisen die Teilnehmer*innen dies nach. Die Gewinnenden räumen bereits jetzt die Nutzungsrechte an dem Bild unwiderruflich der Sparkasse ein.

6. Rechtsweg

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.