Immobilie geerbt – was jetzt?

veröffentlicht am 17. November 2025 | Kategorie: Allgemein

Immobilie geerbt – was jetzt?

Eine Immobilie zu erben, ist für viele zunächst ein emotionales Ereignis und zugleich mit vielen organisatorischen und finanziellen Fragen verbunden. Was passiert rechtlich? Wie finde ich den richtigen Marktwert heraus? Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten? Und soll ich die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen? Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die nächsten Schritte, die Sie unternehmen sollten.

 

Was passiert rechtlich nach einem Erbfall?

Nach dem Tod eines Verwandten wird der Erbe im Grundbuch als neuer Eigentümer der geerbten Immobilie eingetragen. Für diesen Schritt ist in der Regel ein Erbschein erforderlich, den das Nachlassgericht ausstellt. Der Erbschein dient als Nachweis des Erbrechts und ermöglicht es dem Erben, offiziell als Eigentümer der Immobilie zu agieren. Es ist jedoch wichtig, vor der Annahme des Erbes zu klären, ob die geerbte Immobilie schuldenfrei ist. Mit dem Erbe übernehmen Sie in der Regel auch bestehende Verbindlichkeiten, wie etwa Kredite oder Hypotheken, die auf der Immobilie lasten. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich, die Möglichkeit einer Erbausschlagung zu prüfen, wenn die finanziellen Belastungen zu hoch erscheinen.

Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls müssen Sie sich entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine rechtzeitige Entscheidung ist daher entscheidend, da Sie durch die Annahme des Erbes auch sämtliche Verpflichtungen und potenziellen Risiken übernehmen. Es ist ratsam, vorab eine gründliche Prüfung der finanziellen Verhältnisse der geerbten Immobilie vorzunehmen. Ebenso sollten Sie das Grundbuch auf etwaige Altlasten oder laufende Rechtsstreitigkeiten hin überprüfen, um sich ein vollständiges Bild über die Immobilie zu machen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

Marktwert ermitteln – warum und wie?

Der nächste Schritt ist die Wertermittlung der Immobilie. Sie ist wichtig für:

  • die Entscheidung, ob sich Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung lohnt
  • die Berechnung der Erbschaftssteuer
  • eine faire Aufteilung unter mehreren Erben

Um den Marktwert festzustellen, können Sie ein professionelles Gutachten in Auftrag geben, eine Maklerbewertung durchführen lassen oder ein Online-Tool zur Marktwertermittlung nutzen. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, hilft eine unabhängige Marktwertbestimmung dabei, eine faire Aufteilung des Erbes zu ermöglichen.

 

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Ob und wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt vom Wert der geerbten Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Die Steuerpflicht richtet sich nach den Freibeträgen, die für verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlich hoch ausfallen:

  • Ehepartner haben einen Freibetrag von bis zu 500.000 €.
  • Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Kind.
  • Für entferntere Verwandte gelten niedrigere Freibeträge.

Wenn der Wert der geerbten Immobilie den Freibetrag übersteigt, fällt Erbschaftssteuer an. In vielen Fällen kann die Selbstnutzung der Immobilie steuerliche Vorteile mit sich bringen, sodass keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater abzusprechen, um mögliche steuerliche Belastungen zu minimieren und gezielt von Freibeträgen zu profitieren.

 

Was tun bei mehreren Erbenden?

Wenn mehrere Personen das Erbe antreten, müssen sie sich als Erbengemeinschaft einigen, wie mit der Immobilie verfahren wird. Hierbei gibt es mehrere Optionen:

  • Gemeinsamer Verkauf der Immobilie: Die Erben verkaufen die Immobilie und teilen den Erlös entsprechend ihrer Erbquote.
  • Übernahme durch eine Person mit Ausgleichszahlung: Eine Person übernimmt die Immobilie, zahlt aber einen Ausgleich an die anderen Erben.
  • Gemeinsame Vermietung: Wenn die Erben einverstanden sind, kann die Immobilie gemeinsam vermietet werden, wobei die Mieteinnahmen unter den Erben aufgeteilt werden.

Bei mehreren Erben kann es leicht zu Konflikten kommen. Eine neutrale Beratung hilft, eine faire Lösung zu finden und Missverständnisse zu vermeiden. Unser Team unterstützt Sie in dieser schwierigen Entscheidung und hilft Ihnen, die beste Lösung für alle Erben zu finden.

 

Entscheidungshilfe: verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

  • Verkaufen: Wenn Sie die Immobilie nicht selbst nutzen möchten und Kapital freisetzen wollen, kann der Verkauf die beste Option sein.
  • Vermieten: Eine Vermietung bietet regelmäßige Mieteinnahmen und sorgt so für ein zusätzliches Einkommen. Jedoch bringt diese Variante auch Verwaltungsaufwand und laufende Instandhaltungskosten mit sich.
  • Selbst einziehen: Wenn die Immobilie zu Ihren Wohnwünschen passt, könnte ein Einzug sinnvoll sein. Dies bietet Ihnen im Alter mietfreies Wohnen und trägt zur Reduzierung Ihrer Fixkosten bei.

Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Es empfiehlt sich, alle Optionen mit einem Experten durchzugehen, um die für Ihre Situation beste Lösung zu finden.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die geerbte Immobilie!

Jetzt Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie uns unter 0821 3255 2000. Weitere Infos finden Sie auf www.sska.de/immobilien.