Teilnahmebedingungen Sparschwein

Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an der Sparschweinsuche und dem 20€ Finderlohn der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme ist von 11.04.2025 bis 20.04.2025 möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im erweiterten Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Augsburg-Stadt, Augsburg-Land, Altlandkreis-Friedberg), die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters. Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie eine solche Zustimmung erforderlichenfalls eingeholt haben.
  • So können Sie teilnehmen: Finden Sie das Sparschwein und öffnen Sie es. Folgen Sie den beschriebenen Schritten auf dem Informationszettel im Sparschwein.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse sind nicht  teilnahmeberechtigt.

 

2. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe

2.1 Gewinn

  • Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält 20€ Finderlohn.

 

2.2 Gewinnbenachrichtigung

  • Die Gewinnerin oder der Gewinner wird binnen einem Tag nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse informiert. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von einem Werktag nach Benachrichtigung.

 

2.3 Gewinnübergabe

  • Der Übergabeort der Gewinne wird von der Stadtsparkasse Augsburg bestimmt.

 

3. Besondere Bedingungen für Gewinnspiele über Instagram

  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Sparkasse. Instagram ist an dem Gewinnspiel in keiner Weise beteiligt und stellt lediglich die Plattform zur Teilnahme dar. 

 4. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

  • Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einem im Sinne der Ziff. 1 genannten Aspekt nicht teilnahmeberechtigt war, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.


5. Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin

  • Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns ihren Namen auf Instagram veröffentlichen, öffentlich im Internet berichten und das Dokumentationsmaterial archivieren darf.

 

6. Datenschutz und Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.

  • Darüber hinaus willigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
  • Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinnes).

 

7. Rechtsweg

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.