Teilnahmebedingungen rotes Blatt Gewinnspiel

Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am rotes Blatt Gewinnspiel der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme ist vom 2. bis 7. August 2021 um 8:00 Uhr möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im erweiterten Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Augsburg-Stadt, Augsburg-Land und Altlandkreis Friedberg), die mindestens das 13. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie eine solche Zustimmung, falls erforderlich, eingeholt haben.
  • So können Sie teilnehmen:
    1. Machen Sie ein Foto vom roten Blatt auf dem Boden des Stadtdschungels
    2. Posten Sie das Foto als Beitrag oder Story (öffentlich) oder kommentieren Sie unter den Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook oder Instagram
    3. Verlinken Sie die Stadtsparkasse Augsburg und nennen Sie den Hashtag #stadtgewaechs
    4. folgen Sie der Sparkasse auf der jeweiligen Social-Media Plattform.
  • Bei mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet das Los.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse sind nicht teilnahmeberechtigt.

 

  1. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe 

    2.1 Gewinn

  • Die 8 Gewinner/Gewinnerinnen erhalten je einen Apfelbaum der Gärtnerei Hartmann.  Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Alle Teilnehmenden von Facebook und Instagram wandern in einen Lostopf.

 

2.2 Gewinnbenachrichtigung

  • Der Gewinner/Die Gewinnerin wird binnen einem Tag nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse über Facebook oder Instagram benachrichtigt. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von einem Werktag nach Benachrichtigung.

 

2.3 Gewinnübergabe

  • Die Gewinnübergabe erfolgt in einer der Geschäftsstellen der Sparkasse oder an einem anderen, von der Sparkasse gewählten Ort.

 

  1. Besondere Bedingungen für Gewinnspiele über Social-Media
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern die Sparkasse. Facebook/Instagram ist an dem Gewinnspiel in keiner Weise beteiligt und stellt lediglich die Plattform zur Teilnahme dar.

 

  1. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
  • Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einem im Sinne der Ziff. 1 genannten Aspekt nicht teilnahmeberechtigt waren, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.

 

 

  1. Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin
  • Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns ihren Namen auf Social-Media veröffentlichen, die Gewinnübergabe per Text, Bild und / oder Video dokumentieren und öffentlich im Internet berichten und das Dokumentationsmaterial archivieren darf.
  1. Datenschutz und Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
  • Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
  • Darüber hinaus willigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
  • Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinnes).

 

  1. Rechtsweg
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.