Beim Immobilienkauf jetzt noch clever profitieren und staatliche Förderungen nutzen!

eingestellt von Julia Daubner am 13. November 2020 | Kategorie: Finanzen & Service

Beim Immobilienkauf jetzt noch clever profitieren und staatliche Förderungen nutzen!

Immobilien sind gefragt wie nie! Die Preise, insbesondere in Ballungsgebieten, sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Um hier besonders Erstkäufer und Familien zu unterstützen, gibt es seit Mitte 2018 staatlichen Förderungen in Form der Bayerischen Eigenheimzulage, dem Baukindergeld und dem Bayerischen Baukindergeld Plus.

Während die Bayerische Eigenheimzulage und das Bayerische Baukindergeld Plus zum 31.12.2020 auslaufen, wurde die Gewährung des Baukindergeldes bis 31. März 2021 verlängert.

Aber was bringen diese staatlichen Förderungen genau? Und wer kann diese beantragen?


Bayerische Eigenheimzulage

Die Bayerische Eigenheimzulage dient dem Bau und Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

Wer kann die Bayerische Eigenheimzulage beantragen?

  • wer seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Bayern hat oder
  • seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgeht und
  • die folgenden Einkommensgrenzen einhält

Einkommensgrenzen für die Bayerische Eigenheimzulage:

  • Einpersonenhaushalt: 50.000 €
  • Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt: 75.000 €
  • Haushalt mit einem Kind: 90.000 €
  • Für jedes weitere Kind im Haushalt: 15.000 €

Maßgeblich hierfür ist das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers sowie des Ehegatten, Lebenspartners oder des Partners einer sonstigen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Ermittelt wird dies aus dem Durchschnitt des zu versteuernden Jahreseinkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Beispiel: bei Antragseingang in 2020 sind die zu versteuernden Jahreseinkommen aus den Jahren 2017 und 2018 anzugeben.

Der Antrag für die Bayerische Eigenheimzulage ist innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Wohnraums (spätestens bis zum 31.12.2020) bei der BayernLabo zu stellen.

Alle weiteren Infos auch zur genauen Beantragung der Bayerischen Eigenheimzulage finden Sie hier: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/.


Baukindergeld

Wer wird genau gefördert?

Das Baukindergeld unterstützt Familien oder Alleinerziehende mit Kindern beim Erwerb der selbstgenutzten Immobilie, wenn:

• im Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
• das neue Zuhause zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie ist
• sich das neue Eigenheim in Deutschland befindet

Für eine Bewilligung des Baukindergelds dürfen folgende Einkommensgrenzen zudem nicht überschritten werden:

  • ein Kind: 90.000 €
  • zwei Kinder: 105.000 €
  • drei Kinder: 120.000 €

Auch beim Baukindergeld ist das zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzen Jahres (analog Bayerische Eigenheimzulage) maßgeblich.

Die Höhe des Baukindergelds beträgt 12.000 € je Kind. Dieser Zuschuss wird verteilt auf 10 Jahre bezahlt (1.200 € pro Jahr).

Das Baukindergeld soll verlängert werden!

Bei Abschluss des Kaufvertrages (oder Baugenehmigung) bis zum 31.03.2021 können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Bisher war das Baukindergeld bis zum 31.12.2020 befristet. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Nähere Infos finden Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Es gibt viele Arten von Förderungen für den Immobilienkauf.

Bayerisches Baukindergeld Plus

Der Freistaat Bayern möchte Familien und Alleinerziehende mit Kindern den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie zudem erleichtern. Dafür verstärkt der Freistaat den vorgesehenen Betrag des Bundes nochmals deutlich. Er erhöht mithilfe des Bayerischen Baukindergelds Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 € um zusätzliche 300 € pro Kind und Jahr über den Zeitraum von 10 Jahren.

Das Bayerische Baukindergeld Plus und das Baukindergeld des Bundes betragen zusammen pro Kind somit 1.500 € jährlich über 10 Jahre.

Wer wird gefördert?

Paare und Alleinerziehende, die Baukindergeld des Bundes erhalten, sind zuwendungsberechtigt und können den Förderantrag für das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo stellen.

Details finden Sie gerne hier:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/baukindergeld/

Was bedeutet dies nun für Sie konkret?

Beispiel:

Eine fünfköpfige Familie mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in 2017 und 2018 von unter 105.000 € kann im Jahr 2020 folgende staatliche Förderungen beantragen:

Die Familie erhält eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 55.000 € zur Realisierung Ihres Wohntraums.

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