Blumenrad-Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen
Facebook:
Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am 1.500 € Fahrrad-Gutschein-Gewinnspiel der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme ist vom 20. Juli 2021 bis 02. August 2021 um 12:00 Uhr möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im erweiterten Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Augsburg-Stadt, Augsburg-Land und Altlandkreis Friedberg), die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie eine solche Zustimmung, falls erforderlich, eingeholt haben.
- So können Sie teilnehmen:
1. Machen Sie ein Foto des oder mit dem Fahrrad
2. Posten Sie es hier in die Kommentare, an unsere Pinnwand oder erwähnen Sie uns @Stadtsparkasse.Augsburg in Ihrem Post.
3. Teilen Sie uns mit, wie viele Blumengefäße sich am Rad befinden.
Bei mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet das Los. - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe2.1 Gewinn
- Der Gewinner/Die Gewinnerin erhält einen 1.500 € Fahrradgutschein für das Fahrradland Böhm. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich Insgesamt wird ein Gutschein auf Facebook und Instagram verlost.
2.2 Gewinnbenachrichtigung
- Der Gewinner/Die Gewinnerin wird binnen zwei Tagen nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse über Facebook benachrichtigt. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von einem Werktag nach Benachrichtigung.
2.3 Gewinnübergabe
- Die Gewinnübergabe erfolgt in einer der Geschäftsstelle der Sparkasse.
- Besondere Bedingungen für Gewinnspiele über Facebook
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Sparkasse. Facebook ist an dem Gewinnspiel in keiner Weise beteiligt und stellt lediglich die Plattform zur Teilnahme dar.
- Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
- Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einem im Sinne der Ziff. 1 genannten Aspekt nicht teilnahmeberechtigt waren, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.
- Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin
- Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns ihren Namen auf Facebook veröffentlichen, die Gewinnübergabe per Text, Bild und / oder Video dokumentieren und öffentlich im Internet berichten und das Dokumentationsmaterial archivieren darf. Auch der Begleitung mit den genannten Werbemitteln zum Kauf des Fahrrads wird zugestimmt.
- Datenschutz und Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
- Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
- Darüber hinaus willigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
- Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinnes).
- Rechtsweg
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Instagram:
Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am 1.500 € Fahrrad-Gutschein-Gewinnspiel der Stadtsparkasse Augsburg, Halderstraße 1-5, 86150 Augsburg (nachfolgend bezeichnet als Sparkasse). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme ist vom 20. Juli 2021 bis 02. August 2021 um 12:00 Uhr möglich. Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion jederzeit zu verkürzen, zu verlängern oder abzubrechen. Ansprüche für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die Sparkasse entstehen daraus nicht.
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im erweiterten Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Augsburg (Augsburg-Stadt, Augsburg-Land und Altlandkreis Friedberg), die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie eine solche Zustimmung, falls erforderlich, eingeholt haben.
- So können Sie teilnehmen:
1. Machen Sie ein Foto des oder mit dem Fahrrad
2. Posten Sie ein Bild mit Deinem Tipp auf Instagram und verlinke uns mit @stadtsparkasse.augsburg darauf.
3. Teilen Sie uns mit, wie viele Blumengefäße sich am Rad befinden.
Bei mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet das Los. - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und -übergabe2.1 Gewinn
- Der Gewinner/Die Gewinnerin erhält einen 1.500 € Fahrradgutschein für das Fahrradland Böhm. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich Insgesamt wird ein Gutschein auf Instagram und Facebook verlost.
2.2 Gewinnbenachrichtigung
- Der Gewinner/Die Gewinnerin wird binnen zwei Tagen nach Ablauf der Aktion von der Sparkasse über Instagram benachrichtigt. Kann kein Kontakt hergestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch nach Ablauf von einem Werktag nach Benachrichtigung.
2.3 Gewinnübergabe
- Die Gewinnübergabe erfolgt in einer der Geschäftsstellen der Sparkasse.
- Besondere Bedingungen für Gewinnspiele über Instagram
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Sparkasse. Instagram ist an dem Gewinnspiel in keiner Weise beteiligt und stellt lediglich die Plattform zur Teilnahme dar.
- Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
- Stellt die Sparkasse nachträglich fest, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einem im Sinne der Ziff. 1 genannten Aspekt nicht teilnahmeberechtigt waren, kann die Sparkasse diese(n) vom Gewinn ausschließen.
- Veröffentlichung von Namen und Bildern eines Gewinners/einer Gewinnerin
- Durch die Teilnahme am Gewinnspiel stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass die Sparkasse im Falle des Gewinns ihren Namen auf Instagram veröffentlichen, die Gewinnübergabe per Text, Bild und / oder Video dokumentieren und öffentlich im Internet berichten und das Dokumentationsmaterial archivieren darf. Auch der Begleitung mit den genannten Werbemitteln zum Kauf des Fahrrads wird zugestimmt.
- Datenschutz und Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
- Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
- Darüber hinaus willigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, dass die Sparkasse ihre eingegebenen Daten sowie die im Rahmen des Gewinnspiels unmittelbar erhobenen bzw. erzeugten Daten speichert und für die Gewinnbenachrichtigung gemäß Nummer 2.2 nutzt.
- Die Sparkasse wird auf Anforderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer deren Daten unverzüglich und vollständig löschen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung der Daten erfordern (z.B. im Rahmen des Gewinnes).
- Rechtsweg
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.