Seit 1. Mai 2014 ist die neue Bußgeld- und Punktereform gültig – mit einigen Änderungen für Autofahrer. Das Punktesystem wurde vereinfacht und bekommt einen neuen Namen: Aus dem Verkehrszentralregister VZR wird das Fahreignungsregister FAER.
Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen verkehrsgefährdende Verstöße stärker geahndet werden: Die Bußgelder werden um bis zu 100 Prozent erhöht. Beim Fahren ohne passende Plakette in der Umweltzone zahlen Sie daher zum Beispiel künftig 80 Euro. Allerdings entfallen bei dieser Ordnungswidrigkeit die Punkte.
Wir haben uns die Änderungen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einmal angesehen und für Sie die 5 wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
- Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.
- Bei Verstößen, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden stattdessen die Bußgelder erhöht.
- Statt wie bisher 7 definiert das neue Punktesystem nur noch 3 Kategorien, in denen Fahrzeugführer je nach Schwere des Vergehens mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft werden: Schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten.
- Punkte verjähren zukünftig getrennt, je nach Schwere des zugrundeliegenden Verstoßes nach 2,5 bis 10 Jahren.
- Klare Abstufung bei den Punkten:
Vormerkung – bis 3 Punkte
Ermahnung – 4-5 Punkte
Verwarnung – 6-7 Punkte
Entziehung – ab 8 Punkten
Der Führerschein ist jetzt also schon bei 8 Punkten weg (bisher 18 Punkte)!
Ein paar Beispiele aus der Praxis:
- Handyverbot
Missachtung des Verbots zur Benutzung von Handys während der Fahrt: 60 Euro, 1 Punkt - Grünpfeil
Bei roter Ampel und rechts angebrachtem Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 3 Punkte - 0-Promille-Grenze
Fahren bei Einnahme eines alkoholischen Getränks in der Probezeit und vor Vollendung des 21 Lebensjahres: 250 Euro, 1 Punkt - Geschwindigkeit
Überhöhte Geschwindigkeit 16-20 km außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 Euro, 1 Punkt
Vorausschauendes Fahren ist also weiterhin der beste Weg, um sich vor Punkten, Führerscheinentzug und Idiotentest zu schützen.
Außerdem tritt für Autofahrer ab dem 1. Juli 2014 noch eine weitere wichtige Änderung in Kraft: die Warnwesten-Pflicht.
Alle Änderungen finden Sie hier.
Achtung: Die Geldbuße für einen sogenannten Handyverstoß ist zwischenzeitlich von 60 EUR auf 100 EUR angehoben worden.